Als Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht bin ich vorwiegend auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig. Um meinem Grundsatz gerecht zu werden, eine qualitativ gute, aktuelle und kompetente Rechtsberatung und Vertretung zu gewährleisten, bilde ich mich regelmäßig fort.
Auch in den zivilrechtlichen Gebieten, in denen ich seit Beginn 1999 zahlreiche Mandate betreue, ist eine ständige Fort- und Weiterbildung für mich selbstverständlich.
In meiner Kanzlei verwenden wir eine moderne Rechtsanwaltssoftware, so dass die Mandanten in jeder Hinsicht qualifiziert und umfassend vertreten werden können. Mein gut ausgebildetes und geschultes Personal verfügt über langjährige Berufserfahrung und stellt ebenso wie ich die persönliche Betreuung unserer Mandanten in den Vordergrund.
Da ich bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten innerhalb Deutschlands auftretungsberechtigt bin, kann ich meinen Mandanten eine umfassende und bundesweite Vertretung gewährleisten. Auch bei weiter entfernt liegenden Gerichtsorten bemühe ich mich stets um die persönliche Terminwahrnehmung für meine Mandanten.