Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, u. a. Testamenterstellung sowie Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Vertretung in Scheidungsverfahren sowie Umgangsrechtsverfahren und Sorgerechtsverfahren.
Außerdem Durchsetzung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches.
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen hinsichtlich Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt sowie Elternunterhalt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihr Anliegen bearbeiten, rufen Sie uns einfach an. Gerne werden wir mit Ihnen in einem informierenden Gespräch die Sachverhalte klären.