Kanzleiprofil


Kompetenz und Spezialisierung

Als Fachanwältin für Familienrecht und Fachan­wältin für Erbrecht bin ich vorwie­gend auf dem Gebiet des Familien- und Erb­rechts tätig. Um meinem Grundsatz gerecht zu werden, eine qualitativ gute, aktuelle und kompetente Rechts­beratung und Vertretung zu gewähr­leisten, bilde ich mich regelmäßig fort. 

Auch in den zivil­recht­lichen Gebieten, in denen ich seit Beginn 1999 zahlreiche Mandate betreue, ist eine ständige Fort- und Weiter­bildung für mich selbst­verständlich. 




Rationelle und flexible Bearbeitung der Mandate

In meiner Kanzlei verwenden wir eine moderne Rechtsan­walts­soft­ware, so dass die Mandanten in jeder Hinsicht qualifi­ziert und umfassend vertreten werden können. Mein gut ausgebil­detes und geschultes Personal verfügt über langjährige Berufs­erfahrung und stellt ebenso wie ich die persönliche Betreuung unserer Mandanten in den Vordergrund. 

Da ich bei allen Amts-, Land- und Ober­landes­gerichten innerhalb Deutschlands auftre­tungs­berech­tigt bin, kann ich meinen Mandanten eine umfassende und bundesweite Vertretung gewähr­leisten. Auch bei weiter entfernt liegenden Gerichts­orten bemühe ich mich stets um die persönliche Termin­wahrneh­mung für meine Mandanten.